Post von der GEMA
17. Januar 2007
Wir haben heute Post von der GEMA Bezirksdirektion Stuttgart erhalten. Natürlich bezieht sich das Schreiben auf unsere Hörproben. Zitat:
Bitte beachten sie aber, dass diese Nutzung von Musik ein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist, für den sie die notwendigen Nutzungsrechte erwerben und eine Vergütung entrichten müssen. Die GEMA als Verwertungsgesellschaft der Urheberrechte der Musikurheber räumt ihnen die Rechte ein und erhebt im Namen der Musikurheber die Vergütung. Die einfachste und kostengünstigste Art die Rechte zu erlangen, ist der Abschluß eines Lizenzvertrages…
Ein Abschluß dieses Vertrages würde sich auf 70€ zzgl. 7% USt pro Jahr und URL belaufen. Nun sind Arno und Markus allerdings selbst die Urheber (Texter und Komponisten – wie in den Meta-Angaben der MP3-Dateien benannt), die Hörproben stehen unter Creative Commons und auch diese Domain läuft auf Markus. Weder Markus noch Arno noch FEROMON als Band sind Mitglieder bei der GEMA. Warum also Post von der GEMA? Nun, ein kurzer Anruf in Stuttgart konnte das aufklären. Ein freundlicher und kompetenter Mitarbeiter teilte uns mit, dass derzeit sehr viele Homepage-Betreiber angeschrieben und dabei die Einzelfälle zuvor nicht genau gesichtet werden. Die Beweislast, dass uns die im Schreiben benannte Forderung nicht betrifft, liegt dennoch bei uns. In den nächsten Tagen erhalten wir nun erneut Post, müssen dort die Titel der 3 Songs und Komponist/Texter eintragen und zurück an die GEMA senden.
Wir posten das hier, da vor einiger Zeit bereits über das richtige Vorgehen und die Rechtslage in einem solchen Falle diskutiert wurde (z.B. auf Markus‘ Blog) und einiges an Verunsicherung herrschte. Um es also nochmal klar und deutlich zu sagen:
Wenn ihr als Band, Texter, Komponist und auch eure Songs (also: eigene Songs, keine Coversongs!) nicht bei der GEMA gemeldet seid, dann dürft ihr selbstverständlich auch das eigene Material auf der eigenen Webseite veröffentlichen. Dies gilt selbst in dem Falle, dass eines der Bandmitglieder bei der GEMA ist, sofern dieses Bandmember eben weder Komponist noch Texter ist.
Unser Tip also: Da man um die Beweislast wohl kaum herum kommt, anrufen und das entsprechende Schreiben anfordern, ausfüllen und schnell zurücksenden. Damit müsste dann alles geklärt sein. Sollte das bei uns aus irgendeinem Grund nicht der Fall sein, werden wir erneut darüber berichten.
___ Fr., 19.1.2007:___
Nachtrag 1: Auf dem Weblog Spreeblick wird dieser und ein weiterer aktueller GEMA-Fall sehr ausführlich und differenziert diskutiert. Lesetip!
Nachtrag 2: Das besagte zweite Schreiben von der GEMA kam nun heute an. Neben dem zum Ausfüllen gedachten Formular liegt auch ein Anschreiben bei, in dem es um die sog. „GEMA-Vermutung“ geht. Zitat:
Wir danken für ihre Reaktion auf unser Schreiben (…). Da auch bei der Nutzung von Musik auf Internetseiten eine tatsächliche Vermutung (GEMA-Vermutung) dafür spricht, dass zumindest teilweise GEMA-geschütztes Repertoire Verwendung findet, bitten wir noch um (die genannten, Anm.Verf.) ergänzende Angaben
Also: Genau wie uns am Telefon mitgeteilt wurde. 14 Tage Zeit für die Rücksendung, dann erfolgt die entsprechende Prüfung durch die GEMA und das Thema sollte zumindest für uns hier durch sein.
___15.02.07:___
Mehr Infos gibt es auch noch in einem Artikel von Markus auf regioactive.de.